• Fahreignungsseminar (FES):
Kraftfahrer, die Eintragungen (Punkte) im Fahreignungsregister haben (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg), sollten folgende Punktegrenzen kennen:
0-3 Punkte: Vormerkung
4-5 Punkte: Ermahnung
6-7 Punkte: Verwarnung
8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten wird 1 Punkt abgezogen, wenn man freiwillig am FES teilnimmt. Dieser Punktabzug ist nur alle 5 Jahre möglich.
Quelle: BMVBS
Die Rahmenbedingungen für das Begleitete Fahren:
• Eltern müssen dem Antrag zustimmen
• theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich
• mit 16 ½ können Sie starten
• es kann die Kl. BF 17 und BEF 17 gemacht werden
• In Deutschland darf ab dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung alleine gefahren werden (bis höchstens 3 Monate)
• Ab dem 18. Geburtstag muss innerhalb von 3 Monaten der Scheckkartenführerschein Kl. B (ohne weitere Prüfung) bei der Behörde abgeholt werden
• BF 17 gilt in Deutschland und ist in Österreich anerkannt
• bis zu einem Jahr Fahrpraxis vor dem selbständigen Fahren
• Fahrerfahrung kann unter "sicheren" Bedingungen gesammelt werden
• BF 17 stellt durch die verlängerte Lernzeit einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit dar.
• BF 17 schließt Kl. L und Kl. AM ein (darf ohne Begleitperson gefahren werden)
• mind. 30 Jahre alt
• in den letzten 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B
• müssen namentlich vom Landratsamt in die Prüfbescheinigung eingetragen werden
• Zum Zeitpunkt der Antragstellung der Prüfbescheinigung max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
• Für Fahrer gilt 0,0 Promillegrenze und für Begleitpersonen gilt 0,5 Promillegrenze
• Begleitperson muss Perso und Führerschein mitführen
• dürfen NICHT in die Fahrzeugbedienung eingreifen, üben lediglich eine beratende Funktion aus
74629 Pfedelbach
Windischenbacher Str. 2
(gegenüber Sparkasse)