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WERDEN SIE JETZT MOBIL MIT DER FAHRSCHULE REHN

FÜHRERSCHEIN-ANMELDUNG

Führerscheinklassen

Folgende Führerscheinklassen können Sie bei uns erwerben:

Klasse B und BF 17: Kraftfahrzeuge

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg nur erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombinaton max. 3.500 kg
  • Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren. 18 beim Direkterwerb.
  • Dreirädrige Trikes dürfen im Inland gefahren werden, jedoch über 15 kW Leistung erst ab 21 Jahren
  • Einschluss: AM, L
  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5x Überland-, 4 x Autobahn-, 3 x Dunkelheitsfahrt
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse BEund BEF 17: Kraftfahrzeuge der Kl. B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren. 18 beim Direkterwerb.
  • 3 x Überland-, 1 x Autobahn-, 1 x Dunkelheitsfahrt
  • Prüfung: nur praktische Prüfung

Klasse B96: Kraftfahrzeuge der Kl. B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
  • Keine Theorieprüfung, keine Praktische Prüfung, jedoch Schulung in Fahrschule erforderlich
  • Mindestalter: 17 beim Begleiteten Fahren. 18 beim Direkterwerb.
  • in Theorie und Praxis  7 x 60 Min. Ausbildung
  • Keine Prüfung

Klasse A: Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³
  • bbH über 45 km/h
  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A bei mind. zweijährigem Vorbesitz A2, Praktische Prüfung erforderlich
  • Mindestalter:
    20 bei Aufstieg von A2 auf A
    21, wenn nur Trikes gefahren werden
    24 beim Direkterwerb
  • Einschluss: AM, A1, A2
  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • 5 x Überland-, 4 x Autobahn-, 3 x Dunkelheitsfahrt
  • Prüfung: Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A2: keine Sonderfahrten, keine Theorieprüfung
  • Bei Vorbesitz A1: 3 x Überland-, 2 x Autobahn-, 1 x Dunkelheitsfahrt

Klasse A: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungamotor)oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Klasse A2: Krafträder

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mind. zweijährigem Vorbesitz A1, Praktische Prüfung erforderlich
  • Einschluss Kl. AM, A1
  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • 5 x Überland-, 4 x Autobahn-, 3 x Dunkelheitsfahrt
  • Prüfung: Theorie und Praxis
  • Bei Vorbesitz A1: keine Sonderfahrten, keine Theorieprüfung
  • Mindestalter: 18

Klasse A1: Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Einschluss Kl. AM
  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • 5 x Überland-, 4 x Autobahn-, 3 x Dunkelheitsfahrt
  • Prüfung: Theorie und Praxis
  • Mindestalter: 16

Klasse A1: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kg
  • Mindestalter: 16

NEU:  B196 (Krafträder fahren mit Kl. B)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu  einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Voraussetzungen: mind. 25 Jahre alt und mind. 5 Jahre im Besitz der Kl. B
  • Ausbildung in der Fahrschule:
    4  theoretische Unterrichte  plus 5 praktische Fahrstunden je 90 Min.
  • Keine Theorieprüfung und keine praktische Prüfung
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Mindestalter: 16

Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • Prüfung: Theorie und Praxis
  • Mindestalter: 15

Klasse AM: Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max.270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Mindestalter: 15

Klasse AM: Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
  • Mindestalter: 15

Klasse L: Zugmaschinen

  • für land- oder
    forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max.
    25 km/h gefahren werden
  • Nur theoretische Prüfung erforderlich
  • Mindestalter 16

Klasse L: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeugee
  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Nur theoretische Prüfung erforderlich
  • Mindestalter 16

Prüf Bescheinigung: Mofa

  • bbH max. 25 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³
  • Mindestalter: 15
  • Nur theoretische Prüfung erforderlich

Aufbauseminare

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF):
    Falls Sie in der 2-jährigen Probezeit eine Auffälligkeit begehen, müssen Sie ein ASF besuchen und Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

• Fahreignungsseminar (FES):
Kraftfahrer, die Eintragungen (Punkte) im Fahreignungsregister haben (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg), sollten folgende Punktegrenzen kennen:

0-3 Punkte: Vormerkung

4-5 Punkte: Ermahnung

6-7 Punkte: Verwarnung

8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten wird 1 Punkt abgezogen, wenn man freiwillig am FES teilnimmt. Dieser Punktabzug ist nur alle 5 Jahre möglich.

Quelle: BMVBS

  • Fahr Fitness Check (FFC):
    Mobilitätsberater für Autofahrerinnen und Autofahrer die eine Auffrischung benötigen bzw. die über einen lägneren Zeitraum nicht mehr gefahren sind.

Führerschein mit 17

Die Rahmenbedingungen für das Begleitete Fahren:

• Eltern müssen dem Antrag zustimmen

• theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich

• mit 16 ½ können Sie starten

• es kann die Kl. BF 17  und BEF 17 gemacht werden 

• In Deutschland darf ab dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung alleine gefahren werden (bis höchstens 3 Monate)

• Ab dem 18. Geburtstag muss innerhalb von 3 Monaten der Scheckkartenführerschein Kl. B (ohne weitere Prüfung) bei der Behörde abgeholt werden 

• BF 17 gilt in Deutschland und ist in Österreich anerkannt

Vorteile:

• bis zu einem Jahr Fahrpraxis vor dem selbständigen Fahren

• Fahrerfahrung kann unter "sicheren" Bedingungen gesammelt werden

• BF 17 stellt durch die verlängerte Lernzeit  einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit dar.  

• BF 17 schließt Kl. L und Kl. AM ein (darf ohne Begleitperson gefahren werden)

Begleitpersonen:

• mind. 30 Jahre alt

• in den letzten 5 Jahren ununterbrochener Besitz der Klasse B

• müssen namentlich vom Landratsamt in die Prüfbescheinigung eingetragen  werden

• Zum Zeitpunkt der Antragstellung der Prüfbescheinigung max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

• Für Fahrer gilt 0,0 Promillegrenze und für Begleitpersonen gilt 0,5 Promillegrenze

• Begleitperson muss Perso und Führerschein mitführen

• dürfen NICHT in die Fahrzeugbedienung eingreifen, üben lediglich eine beratende Funktion aus

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